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Allgemeine Geschäftsbedingungen der go-beyond GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen oder von den gesetzlichen Regelungen zu unseren Ungunsten abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich der Geltung zu.

2. Leistungsumfang

Inhalt und Umfang der konkret geschuldeten Leistung und die Höhe der hierfür geschuldeten Vergütung ergeben sich aus den jeweiligen Einzelaufträgen, die zwischen dem Vertragspartner und dem Kunden abgeschlossen werden. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

3. Haftung

Auf Schadensersatz haftet der Vertragspartner nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vertragspartner nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden gemäß des Produkthaftungsgesetzes oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Vertragspartners jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

4. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses selbst. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder diese Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt bzw. die Lücke durch eine Bestimmung geschlossen, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. Lücke erkannt hätten.

5. Gerichtsstand

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind.Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.

6. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

II. Ergänzende Bestimmungen für das Geschäftsfeld der Beratung

die jeweils ergänzend zu den oben unter Ziffer I. genannten Allgemeinen Bestimmungen gelten.

a) Rechnungsstellung, weitere Personen

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen für Beratungstage oder Workshops. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind binnen 14 Tage ohne Abzüge zahlbar. Der Vertragspartner bezieht nach Bedarf und in Absprache mit dem Kunden weitere Personen in die Leistungserbringung ein. Die Projektkoordination seitens go beyond vor Ort verbleibt bei dem unterzeichnenden Geschäftsführer oder Prokuristen.

b) Sachaufwendungen

Die erforderliche Workshopausstattung wird vom Kunden gestellt. Hierzu zählen insbesondere geeignete Räume, Moderationsmaterialien etc. sowie die Getränke und die Verpflegung für Teilnehmer und Referenten. Stellt der Vertragspartner die Workshopausstattung zur Verfügung, wird hierfür eine vorher vereinbarte Gebühr berechnet. Teilnehmerunterlagen werden dem Kunden in digitaler Form überlassen. Sollte der Kunde Kopien der Teilnehmerunterlagen wünschen, werden hierfür je Kopie 0,20 € netto berechnet. Sollte der Kunde bezüglich der Teilnehmerunterlagen besondere Wünsche oder Anforderungen habe, wird ihm der Vertragspartner ein entsprechendes Angebot über die hierfür anfallenden Kosten unterbreiten.

c) Fahrtkosten und Übernachtungen

Der Vertragspartner berechnet an Fahrtkosten 0,50 € je gefahrenem Kilometer vom Wohnort des Projektleiters/Beraters zum Einsatzort. Bei anderen Verkehrsmitteln (z. B. Flug oder Leihwagen) werden die entstandenen Kosten sowie bei Flügen eine CO2-Ausgleichszahlung berechnet. Notwendige Übernachtungskosten werden vom Kunden übernommen.

d) Sonstige Kosten, Stornierungen

Bei einerkurzfristigen Absage („Stornierung“) eines vereinbarten Termins durch denKunden wird ein Ausfallhonorar fällig. Dies ist wie folgt geregelt: Bei einerAbsage ab zwanzig Werktagen vor dem vereinbarten Termin: 50% Ausfallhonorar.Bei einer Absage ab fünf Werktagen vor dem vereinbarten Termin: 100%Ausfallhonorar. Für Coaching Leistungen sind Stornierungen bis 48 Stunden vorBeginn des geplanten Termins kostenfrei. Bei Stornierungen weniger als 48Stunden vor Beginn des geplanten Termins fallen 100 % der vereinbarten Kostenan. Der Samstag gilt hinsichtlich dieser Regelung nicht als Werktag. Sofern einTermin durch den Vertragspartner abgesagt werden muss, werden die Leistungenohne Zusatzkosten zu einem späteren Zeitpunkt erbracht. Der Kunde stellt einenAnsprechpartner zur Verfügung und gewährleistet den freien Zugang zu denvorgesehenen Räumlichkeiten. Alle Stornierungen haben in Textform zu erfolgen.

e) Geschuldete Leistung

Der Vertragspartner schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Vertragspartner kein wirtschaftliches Ergebnis. Vom Vertragspartner genutzte Konzepte, Modelle, Empfehlungen und ähnliches bereiten gegebenenfalls Entscheidungen des Kunden vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.